Immobilienerwerb von Auslaendern in der Türkei (Stand Februar 2009):

Der Grundstückserwerb von auslaendischen, natürlichen und juristischen Personen ist in Artikel 35 des Grundbuchgesetzes, Nr. 2644, geregelt. Der Grundstückserwerb von Gesellschaften mit Fremdkapital, die von auslaendischen, natürlichen oder juristischen Personen nach den türkischen Rechtsvorschriften gegründet wurden oder die beteiligt sind, ist in Artikel 36 des Grundbuchgesetzes, Nr. 2644, und in Artikel 3, Absatz d des […]

Gesellschaftsgründung der Auslaendern in der Türkei (Stand Februar 2009):

Die Gesellschaftsgründung der auslaendischen natürlichen und juristischen Personen in der Türkei ist nach dem Artikel 3, Absatz a des auslaendischen Direktinvestitionengesetzes, Nr. 4875, frei, falls die internationalen Staatsabkommen oder privaten gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorgesehen wurde. Dieselben Grundsaetze gelten für die einheimischen natürlichen und juristischen Personen. Die türkischen Rechtsvorschriften über die Gesellschaften sind im Obligationengesetz, Nr. […]