Die Gesellschaftsgründung der auslaendischen natürlichen und juristischen Personen in der Türkei ist nach dem Artikel 3, Absatz a des auslaendischen Direktinvestitionengesetzes, Nr. 4875, frei, falls die internationalen […]
Der Grundstückserwerb von auslaendischen, natürlichen und juristischen Personen ist in Artikel 35 des Grundbuchgesetzes, Nr. 2644, geregelt. Der Grundstückserwerb von Gesellschaften mit Fremdkapital, die von auslaendischen, […]