Unsere Kanzlei bietet Rechtsberatung und Interessenvertretung für in- und ausländische, natürliche oder juristische Personen im Bereich des Telekommunikationsrechts insbesondere;
- Dies umfasst in diesem Bereich vor allem rechtliche Unterstützung dabei elektronische Nachrichtenübermittlungsdienste und/oder Netze anzubieten oder die erforderliche Genehmigung Errichtung der Grundbasis zu erhalten; die Genehmigung für Mittelzuführungen wie Telefonnummern, Frequenzen, Satellitpositionen zu erhalten; die Genehmigung für die Zuweisung und Registrierung zum Anschluss und Leiten von kabellosen Geräten oder Systemen zu erhalten; die Betriebserlaubnis für das Kabellose zu erhalten; bei der Einholung der Genehmigung für die Bewilligung und Registrierung der Satellitenposition; bei der Einholung der Genehmigung für die Bewilligung und Registrierung zur Errichtung und Führung von kabellosen Küstenstationen und zur kabellosen Meeres- oder Luftbandsystemen; bei der Einholung der Betriebserlaubnis; bei der Einholung des Dokumentes für kabellose Amateure; bei der Vorbereitung der Unterlagen zur Teilnahme an den zu diesem Zweck zu tätigenden Ausschreibungen; bei der Verfolgung der Fristen der Ausschreibungen; erforderliche rechtliche Unterstützung bei der Teilnahme an den Ausschreibungen; bei der Vorbereitung der Verträge mit der Verwaltung nach Ende der Ausschreibungen oder bei er Untersuchung der Verträge, die durch die Verwaltung erstellt wurden; Abonnementverträge, nationale oder internationale Zwischenverbindungsverträge, Verträge bei gemeinsamer Besiedlung und Anlagenteilung, Netz zur elektronischen Nachrichtenübermittlung, bei der Vorbereitung der Verträge zur Grundbasis und/oder Erreichung der Dienste im Rahmen der Telekommunikationsbestimmungen gemäß dem Mandantenwunsch und seinen Bedürfnissen oder bei der Änderung vorher vorbereiteter Verträge nach Auswertung gemäß den Vorteilen des Mandanten; mit dem Ziel des elektronischen Nachrichtenübermittlungsdienstes alle Art von Grundlagen zur elektronischen Nachrichtenübermittlung und zur Durchsetzung des Durchzugsrechts über deren unterstützende technische Ausrüstung; bei der Vorbereitung der Verträge im Rahmen der Telekommunikationsbestimmungen gemäß dem Mandantenwunsch und seinen Bedürfnissen oder bei der Änderung vorher vorbereiteter Verträge nach Auswertung gemäß den Vorteilen des Mandanten; bei Abonnementverträgen; bei Verträgen zur Zwischenverbindungen; in Fällen von Auseinandersetzungen bei Zugriffsverträgen; bei der Eröffnung von Verfahren zu diesem Zwecke oder bei der Verteidigung des Mandanten gegen Klagen, die gegen diesen eröffnet wurden; bei Widersprüchen von Bußgeldern durch Ämter; bei Antragen zur Aufhebung von Maßnahmen von Ämtern; bei Klagen zur Aufhebung von durch Ämter erteilten Berechtigungen oder zur Aufhebung bezüglich der Entscheidungen zur Beendigung von Tätigkeiten.