Unsere Kanzlei bietet Rechtsberatung und Interessenvertretung für in- und ausländische, natürliche oder juristische Personen im Bereich des Familienrechts insbesondere;
- bei der Erlangung der Erlaubnis des Wettbewerbsausschusses bei Fusionen oder Übernahmen von inländischen Unternehmen oder Unternehmen mit Auslandskapital, die sie in der Türkei durchführen möchten; bei Abschlüssen von Verträgen zu Wettbewerbsbeschränkungen, bei der Durchführung intakter Handlungen oder der Fällung von Entscheidungen oder der Einlegung einer Beschwerde vor dem Wettbewerbsausschus bei Ausnutzung der beherrschenden Situation auf negative Weise oder bei der Verteidigung von Personen, gegen die vor dem Wettbewerbsausschuss eine amtliche Nachforschung eröffnet wurde oder wenn durch den Wettbewerbsausschuss eine Voruntersuchung der Rechte durchgeführt werden muss; bei der Überprüfung der Anpassung der Freistellung (Immunität); bei der Freistellung oder mit Absicht der negativen Feststellung bei den Meldungen an den Wettbewerbsausschuss; bezüglich der Verteilung und dem Verkauf von Lieferantenverträgen; beim Gesetz bezüglich des Wettbewerbsschutzes der Verträge der Lieferanten, bei der Bearbeitung basierend auf diesem Gesetz im Rahmen der sonstigen Bestimmung und der Entscheidungen des Wettbewerbsausschusses gemäß dem Mandantenwunsch und Bedürfnis oder bei der Änderung durch Auswertung bei vorher bearbeiteten Verträgen zugunsten des Mandanten; beim Gesetz zum Wettbewerbsschutz bezüglich des Verhältnisses zu den Konkurrenten und der vorherrschende Situation, bei der Auswertung basierend auf dieses Gesetz im Rahmen der sonstige Bestimmung und der Entscheidungen des Wettbewerbsausschusses; bei der gegen die durch den Wettbewerbsaussschuss getroffenen Entscheidungen vor dem Gerichtshof zu eröffnenden Klagen und bei jeglichen Diensten bezüglich des Kartell- und Wettbewerbsrechtes an.